DIE LINKE und die Friedensfrage: der Stand der Dinge

Veröffentlicht: März 3, 2013 in Politik
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Am 27. Januar 2012 entweihte die thüringische Landtagsabgeordnete Katharina König in unglaublicher Weise den Holocaust-Gedenktag, indem sie auf ihrer Website unkommentierte Reklame für die Israelische Luftwaffe einstellte (http://haskala.de/2012/01/27/27-januar-internationaler-holocaustgedenktag/):

“Wir, Piloten der israelischen Luftwaffe, fliegen im Himmel über dem Lager des Schreckens, entstanden aus der Asche von sechs Millionen Opfern, tragen wir ihre stummen Schreie, salutieren ihrem Mut und versprechen, Schild des Jüdischen Volkes und des Staates Israel zu sein.”

Auf diesem Blog wurde ausführlich darüber berichtet:

https://wipokuli.wordpress.com/2012/07/30/ist-die-linke-noch-eine-friedenspartei-zeit-tacheles-zu-reden/

Diesen Text ergänzte sie durch ein Video, das die unglaublichen deutschen Verbrechen des Holocaust letztlich als indirekte Rechtfertigung für das völkerrechtswidrige Vorgehen der israelischen Streitkräfte gegenüber den Palästinensern missbraucht und Staaten der Region unterstellt, sie beabsichtigten einen zweiten Holocaust gegenüber den Israelis:

website-koenig

Auch unabhängig von jeder Bewertung israelischer Politik und ihrer Missachtung von Völkerrecht und UN-Beschlüssen ist selbstverständlich eine solche „Bewerbung“ von Streitkräften für eine Partei, deren ausdrückliches Alleinstellungsmerkmal im Bundestag u. a. ihre uneingeschränkte Ablehnung kriegerischer Gewalt ist, absolut unzulässig, sie verstößt gegen fundamentale Grundsätze unserer Partei, um welche Streitmacht es sich auch immer handeln möge. Da ich diese Handlung als schweren Schaden für die Glaubwürdigkeit unserer Partei ansah und ansehe, richtete ich einen Ausschlussantrag gegen Katharina König an unseren Bundesvorstand mit der Bitte um Weiterleitung an die Bundesschiedskommission (ausschlussantrag-k-koenig). Wie mit solchem Verhalten umzugehen ist, regelt nämlich klar die Bundessatzung in §3, Absatz 4:

„Ein Mitglied kann nur durch eine Schiedskommission im Ergebnis eines ordentlichen Schiedsverfahrens entsprechend der Schiedsordnung und nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.“

Der Schaden für unsere Partei, insbesondere für die Glaubwürdigkeit hinsichtlich der Ernsthaftigkeit, mit der das Programm beachtet wird, kann wohl nicht bestritten werden.

Ende April teilte mir die Bundesschiedskommission mit, dass der Vorgang an die Landesschiedskommission Thüringen weitergeleitet wurde. Ein Telefonat mit dem Vorsitzenden der Schiedskommission Mitte Mai brachte die Auskunft, ich würde Ende Mai Näheres erfahren. Dann kam die Ankündigung, man würde auf der Sitzung der Landesschiedskommission im Juni den Fall behandeln. Im Juni hat die Landesschiedskommission beschlossen, einen „Berichterstatter“ einzusetzen. Dann „zog“ es sich weiter und weiter. Angekündigte Berichte zum Sachstand kamen nicht. Am 21. Dezember – irgendwie musste nun wohl was passieren – kam dann ein Brief, in dem ich aufgefordert wurde, den Schaden zu präzisieren:

brief-von-schiedskommission 001

Dass diese Aufforderung an der eigentlichen Schadensfrage vorbeiginge, der Schaden allein schon durch die schwere Verletzung der Grundsätze entstünde, und auch bei Bundesschiedsverfahren nicht der „konkrete“ Schaden im Vordergrund stünde, versuchte ich dann in dieser Ergänzung zum Ausschlussantrag klar zu machen:

ergaenzung-ausschlussantrag-s1 001

 ergaenzung-ausschlussantrag-s2 001

Indessen, man versteifte sich nun völlig auf eine genehme Auslegung der „Schadensfrage“ und entschied darauf, der Antrag auf Ausschluss sei unbegründet:

landesschiedskommission-th-s1 001

landesschiedskommission-th-s2 001landesschiedskommission-th-s3 001

Ja, nun wird sich die Bundesschiedskommission mit der Frage beschäftigen müssen. Offenbar zieht man es vor, wenn solche Fragen in Zeiten des Wahlkampfes geklärt werden, bedauerlich!

Nun, auch die Bundesschiedskommission hat dann meinen Antrag abgelehnt! Ich werde aber meine Kraft nicht mehr am konkreten Fall verschleißen lassen. Aber, in dieser Frage – wie in manchen anderen Fragen – Schande über meine Partei!

Andreas Schlüter

 

Kommentare
  1. […] 2012 um die MdL Katharina König aus Thüringen, die sich erdreistete, den Holocaust-Gedenktag Reklame_fuer_die_israelische_Luftwaffe auf ihrem Blog zu entweihen. Dies zeigte sich ebenso, als unlängst der durchgeknallte Berliner […]

  2. […] 2012 um die MdL Katharina König aus Thüringen, die sich erdreistete, den Holocaust-Gedenktag Reklame_fuer_die_israelische_Luftwaffe auf ihrem Blog zu entweihen. Dies zeigte sich ebenso, als unlängst der durchgeknallte Berliner […]

  3. […] besucht, dann, wenn eine MdL in Thüringen (Katharina König) den Holocaust-Gedenktag_entweiht, indem sie Reklame für die israelische Luftwaffe auf ihre Website setzt, dann auch, wenn ein […]

  4. Pjotr56 sagt:

    Wie tief sollen die Umfragewerte und Landtagswahlergebnisse der PDL denn noch sinken, bis die Antideutschen, von mir auch Idioten genannt, aus der Partei und dem Umfeld entfernt werden?

  5. Wolfgang Schneider sagt:

    Ihr schnallt es einfach nicht. Die Rosenholz-Stasi-Akten der „richtigen“ Leute liegen bei Israels bestem Freund, nämlich in den USA in Verwahrung, und zwar in der CIA-Zentrale in Langley, Virginia. Daher ist es an der Zeit, das Deutschland-verrecke-Komsomolzentum ein für allemal als Landesverrat unter Strafe zu stellen und zu verbieten. Einfach deswegen, damit erpreßbare Lakaien unserem deutschen Vaterland keinen weiteren Schaden zufügen können. Wärt Ihr doch vor 25 Jahren bloß alle nach Nordkorea ausgewandert!

  6. […] den “thüringischen Verhandlungen” geschuldet hörte ich bis jetzt nichts Offizielles mehr: https://wipokuli.wordpress.com/2013/03/03/die-linke-und-die-friedensfrage-der-stand-der-dinge/ Andreas Schlüter Soziologe […]

  7. klaus janich sagt:

    hallo ! andreas

    man ist fassungslos ob dieser schiedskommissarischen gehirnakrobatik.

    es ist also kein schaden für die partei, wenn eine landtagsabgeordnete der „linken“ statut und programm der partei der lächerlichkeit preis gibt? erst wenn BÜRGERLICHE medien den skandal zur kenntnis nehmen, KÖNNTE ein schaden eintreten, sofern WAHLerfolge gefährdet seien (vermutlich sitz und stimme der besagten abgeordneten selbst). woher weiss man das bei freien und geheimen wahlen denn vorher?
    die springerpresse als hüterin linker programmatik!!! werte schiedskommissare! was nehmt ihr eigentlich für drogen. erwachsene menschen reden selbst im vollrausch nicht derartigen schwachsinn.

    apropo sinn und unsinn:
    welchen sinn hat eine programmdebatte, prammparteitag und parteitagsbeschluss wenn funktionäre daran nicht gebunden sind?

    hier wird nicht nur das programm, sondern auch die partei selbst, und ihre mitglieder, durch diese LTA der lächerlichkeit preisgegeben , der unglaubwürdigkeit bezichtigt.

    beste grüsse! klaus
    trotz alledem!

    • Schlüter sagt:

      Ja, lieber Klaus, besonders die Widersprüchlichkeit der Argumentationslinien zwischen Landesschiedskommission und Bundesschiedskommission ist haarsträubend!
      Herzliche Grüße
      Andreas

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