Mit ‘Katharina König’ getaggte Beiträge

Am 27. Januar 2012 entweihte die thüringische Landtagsabgeordnete Katharina König in unglaublicher Weise den Holocaust-Gedenktag, indem sie auf ihrer Website unkommentierte Reklame für die Israelische Luftwaffe einstellte (http://haskala.de/2012/01/27/27-januar-internationaler-holocaustgedenktag/):

“Wir, Piloten der israelischen Luftwaffe, fliegen im Himmel über dem Lager des Schreckens, entstanden aus der Asche von sechs Millionen Opfern, tragen wir ihre stummen Schreie, salutieren ihrem Mut und versprechen, Schild des Jüdischen Volkes und des Staates Israel zu sein.”

Auf diesem Blog wurde ausführlich darüber berichtet:

https://wipokuli.wordpress.com/2012/07/30/ist-die-linke-noch-eine-friedenspartei-zeit-tacheles-zu-reden/

Diesen Text ergänzte sie durch ein Video, das die unglaublichen deutschen Verbrechen des Holocaust letztlich als indirekte Rechtfertigung für das völkerrechtswidrige Vorgehen der israelischen Streitkräfte gegenüber den Palästinensern missbraucht und Staaten der Region unterstellt, sie beabsichtigten einen zweiten Holocaust gegenüber den Israelis:

website-koenig

Auch unabhängig von jeder Bewertung israelischer Politik und ihrer Missachtung von Völkerrecht und UN-Beschlüssen ist selbstverständlich eine solche „Bewerbung“ von Streitkräften für eine Partei, deren ausdrückliches Alleinstellungsmerkmal im Bundestag u. a. ihre uneingeschränkte Ablehnung kriegerischer Gewalt ist, absolut unzulässig, sie verstößt gegen fundamentale Grundsätze unserer Partei, um welche Streitmacht es sich auch immer handeln möge. Da ich diese Handlung als schweren Schaden für die Glaubwürdigkeit unserer Partei ansah und ansehe, richtete ich einen Ausschlussantrag gegen Katharina König an unseren Bundesvorstand mit der Bitte um Weiterleitung an die Bundesschiedskommission (ausschlussantrag-k-koenig). Wie mit solchem Verhalten umzugehen ist, regelt nämlich klar die Bundessatzung in §3, Absatz 4:

„Ein Mitglied kann nur durch eine Schiedskommission im Ergebnis eines ordentlichen Schiedsverfahrens entsprechend der Schiedsordnung und nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.“

Der Schaden für unsere Partei, insbesondere für die Glaubwürdigkeit hinsichtlich der Ernsthaftigkeit, mit der das Programm beachtet wird, kann wohl nicht bestritten werden.

Ende April teilte mir die Bundesschiedskommission mit, dass der Vorgang an die Landesschiedskommission Thüringen weitergeleitet wurde. Ein Telefonat mit dem Vorsitzenden der Schiedskommission Mitte Mai brachte die Auskunft, ich würde Ende Mai Näheres erfahren. Dann kam die Ankündigung, man würde auf der Sitzung der Landesschiedskommission im Juni den Fall behandeln. Im Juni hat die Landesschiedskommission beschlossen, einen „Berichterstatter“ einzusetzen. Dann „zog“ es sich weiter und weiter. Angekündigte Berichte zum Sachstand kamen nicht. Am 21. Dezember – irgendwie musste nun wohl was passieren – kam dann ein Brief, in dem ich aufgefordert wurde, den Schaden zu präzisieren:

brief-von-schiedskommission 001

Dass diese Aufforderung an der eigentlichen Schadensfrage vorbeiginge, der Schaden allein schon durch die schwere Verletzung der Grundsätze entstünde, und auch bei Bundesschiedsverfahren nicht der „konkrete“ Schaden im Vordergrund stünde, versuchte ich dann in dieser Ergänzung zum Ausschlussantrag klar zu machen:

ergaenzung-ausschlussantrag-s1 001

 ergaenzung-ausschlussantrag-s2 001

Indessen, man versteifte sich nun völlig auf eine genehme Auslegung der „Schadensfrage“ und entschied darauf, der Antrag auf Ausschluss sei unbegründet:

landesschiedskommission-th-s1 001

landesschiedskommission-th-s2 001landesschiedskommission-th-s3 001

Ja, nun wird sich die Bundesschiedskommission mit der Frage beschäftigen müssen. Offenbar zieht man es vor, wenn solche Fragen in Zeiten des Wahlkampfes geklärt werden, bedauerlich!

Nun, auch die Bundesschiedskommission hat dann meinen Antrag abgelehnt! Ich werde aber meine Kraft nicht mehr am konkreten Fall verschleißen lassen. Aber, in dieser Frage – wie in manchen anderen Fragen – Schande über meine Partei!

Andreas Schlüter