Mit ‘Bundesschiedskommission’ getaggte Beiträge

Am 27. Januar 2012 entweihte die thüringische Landtagsabgeordnete Katharina König in unglaublicher Weise den Holocaust-Gedenktag, indem sie auf ihrer Website unkommentierte Reklame für die Israelische Luftwaffe einstellte (http://haskala.de/2012/01/27/27-januar-internationaler-holocaustgedenktag/):

“Wir, Piloten der israelischen Luftwaffe, fliegen im Himmel über dem Lager des Schreckens, entstanden aus der Asche von sechs Millionen Opfern, tragen wir ihre stummen Schreie, salutieren ihrem Mut und versprechen, Schild des Jüdischen Volkes und des Staates Israel zu sein.”

Auf diesem Blog wurde ausführlich darüber berichtet:

https://wipokuli.wordpress.com/2012/07/30/ist-die-linke-noch-eine-friedenspartei-zeit-tacheles-zu-reden/

Diesen Text ergänzte sie durch ein Video, das die unglaublichen deutschen Verbrechen des Holocaust letztlich als indirekte Rechtfertigung für das völkerrechtswidrige Vorgehen der israelischen Streitkräfte gegenüber den Palästinensern missbraucht und Staaten der Region unterstellt, sie beabsichtigten einen zweiten Holocaust gegenüber den Israelis:

website-koenig

Auch unabhängig von jeder Bewertung israelischer Politik und ihrer Missachtung von Völkerrecht und UN-Beschlüssen ist selbstverständlich eine solche „Bewerbung“ von Streitkräften für eine Partei, deren ausdrückliches Alleinstellungsmerkmal im Bundestag u. a. ihre uneingeschränkte Ablehnung kriegerischer Gewalt ist, absolut unzulässig, sie verstößt gegen fundamentale Grundsätze unserer Partei, um welche Streitmacht es sich auch immer handeln möge. Da ich diese Handlung als schweren Schaden für die Glaubwürdigkeit unserer Partei ansah und ansehe, richtete ich einen Ausschlussantrag gegen Katharina König an unseren Bundesvorstand mit der Bitte um Weiterleitung an die Bundesschiedskommission (ausschlussantrag-k-koenig). Wie mit solchem Verhalten umzugehen ist, regelt nämlich klar die Bundessatzung in §3, Absatz 4:

„Ein Mitglied kann nur durch eine Schiedskommission im Ergebnis eines ordentlichen Schiedsverfahrens entsprechend der Schiedsordnung und nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.“

Der Schaden für unsere Partei, insbesondere für die Glaubwürdigkeit hinsichtlich der Ernsthaftigkeit, mit der das Programm beachtet wird, kann wohl nicht bestritten werden.

Ende April teilte mir die Bundesschiedskommission mit, dass der Vorgang an die Landesschiedskommission Thüringen weitergeleitet wurde. Ein Telefonat mit dem Vorsitzenden der Schiedskommission Mitte Mai brachte die Auskunft, ich würde Ende Mai Näheres erfahren. Dann kam die Ankündigung, man würde auf der Sitzung der Landesschiedskommission im Juni den Fall behandeln. Im Juni hat die Landesschiedskommission beschlossen, einen „Berichterstatter“ einzusetzen. Dann „zog“ es sich weiter und weiter. Angekündigte Berichte zum Sachstand kamen nicht. Am 21. Dezember – irgendwie musste nun wohl was passieren – kam dann ein Brief, in dem ich aufgefordert wurde, den Schaden zu präzisieren:

brief-von-schiedskommission 001

Dass diese Aufforderung an der eigentlichen Schadensfrage vorbeiginge, der Schaden allein schon durch die schwere Verletzung der Grundsätze entstünde, und auch bei Bundesschiedsverfahren nicht der „konkrete“ Schaden im Vordergrund stünde, versuchte ich dann in dieser Ergänzung zum Ausschlussantrag klar zu machen:

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 ergaenzung-ausschlussantrag-s2 001

Indessen, man versteifte sich nun völlig auf eine genehme Auslegung der „Schadensfrage“ und entschied darauf, der Antrag auf Ausschluss sei unbegründet:

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landesschiedskommission-th-s2 001landesschiedskommission-th-s3 001

Ja, nun wird sich die Bundesschiedskommission mit der Frage beschäftigen müssen. Offenbar zieht man es vor, wenn solche Fragen in Zeiten des Wahlkampfes geklärt werden, bedauerlich!

Nun, auch die Bundesschiedskommission hat dann meinen Antrag abgelehnt! Ich werde aber meine Kraft nicht mehr am konkreten Fall verschleißen lassen. Aber, in dieser Frage – wie in manchen anderen Fragen – Schande über meine Partei!

Andreas Schlüter

 

Vorbemerkung

Ein absoluter Schwerpunkt linker Politik ist die Frage sozialer Gerechtigkeit, ohne deren tragfähige Beantwortung es auch keine Freiheit für die Mehrzahl der Menschen geben kann. Daneben steht zusätzlich zum Antifaschismus als Voraussetzung für Freiheit an herausragender Stelle auch die Friedensfrage.

Im 6. Absatz der Präambel des mit großer Mehrheit angenommenen Programms der LINKEN heißt es:

„Wir gehen aus von der Tradition der Demokratie und des Sozialismus, der Kämpfe für Menschenrechte und Emanzipation, gegen Faschismus und Rassismus, Imperialismus und Militarismus. …“.

Im Abschnitt „- für Frieden und Abrüstung, gegen Imperialismus und Krieg“ lesen wir:

„DIE LINKE fordert die Achtung von Völkerrecht und Menschenrechten, eine Stärkung der zivilen Entwicklungsunterstützung, Konfliktprävention, friedliche Konfliktlösung und ein Ende der ökonomischen Ausbeutung der Dritten Welt.“

Diese Prinzipien, sollte man meinen, gehören bei aller Pluralität unserer Partei zu den Grundlagen, die ein Mitglied anerkennen muss. Dies scheint aber nicht wirklich für alle Mitglieder zu gelten, offenbar auch dann nicht, wenn es sich um eine Landtagsabgeordnete der LINKEN in Thüringen handelt, obwohl sie exponiert in der Öffentlichkeit steht und in unserem Namen spricht.

Ein empörender Vorgang

Am internationalen Holocaust-Gedenktag, dem 27. Januar, stellte die thüringische Landtagsabgeordnete Katharina König auf ihrer Website (http://haskala.de/) Reklame für die Israelische Luftwaffe ein:

“Wir, Piloten der israelischen Luftwaffe, fliegen im Himmel über dem Lager des Schreckens, entstanden aus der Asche von sechs Millionen Opfern, tragen wir ihre stummen Schreie, salutieren ihrem Mut und versprechen, Schild des Jüdischen Volkes und des Staates Israel zu sein.”

Diesen Text ergänzte sie durch ein Video, das die unglaublichen deutschen Verbrechen des Holocaust letztlich als indirekte Rechtfertigung für das völkerrechtswidrige Bombardement des Gaza-Streifens missbraucht und Staaten der Region unterstellt, sie beabsichtigten einen zweiten Holocaust gegenüber den Israelis:

 

http://haskala.de/2012/01/27/27-januar-internationaler-holocaustgedenktag/

Das Vorgehen stellt einen Schlag ins Gesicht von Genossinnen und Genossen unserer Partei dar, die unser Programm und unsere Grundsätze ernst nehmen, aber auch gegenüber den Menschen, die täglich die israelische Besatzung zu erdulden haben. Zudem ist dies ein schwerer Affront gegenüber denjenigen Israelis, die für Frieden und Gerechtigkeit in ihrem Land und gegen die Besatzungspolitik ihres Staates kämpfen, sowie gegen unsere Freunde von der „Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“ (http://www.juedische-stimme.de/?page_id=4). Überdies unterläuft Katharina Koenig unseren Kampf gegen Rassismus und Kolonialismus.

Der Kontrast zwischen der bewegenden Rede von Marcel Reich-Ranicki im Bundestag anlässlich des Holocaust-Gedenktages, die gleichzeitig eine stillschweigende Absage an jede Form der „Okkupation“ des Grauens für die Rechtfertigung staatlichen Unrechts im Nahen Osten war, und dieser dreisten Instrumentalisierung des Shoa-Gedenkens durch Katharina Koenig könnte nicht größer sein.

Offensichtlich gehört die Abgeordnete zu der Gruppe von Parteimitgliedern, die geschichtliche Verantwortung gegenüber dem millionenfachen Morden an den europäischen Juden mit bedingungsloser Unterstützung israelischer Landraub-, Kolonial- und Kriegspolitik verwechseln oder gar wissentlich vermischen. Dieses Agieren mit dem Propagandamaterial der Israelischen Streitkräfte fügt sich nahtlos ein in ihre Mitgliedschaft im Bundesarbeitskreis der Linksjugend ´solid, dem BAK „Shalom“, der in Vielem Positionen vertritt, die dem Programm der LINKEN entgegenstehen (http://davidnoack.net/v2/bakshalom/).

Ganz offenkundig hat sie darüber hinaus ein Gewalt-Problem. Sobald es um „israelische“ Gewalt geht, schlägt ihr „linkes“ Herz merkwürdig höher, wie man an einem Bild sehen kann, dass sie bei Twitter einstellte. Man beachte den „launigen“ Kommentar unter dem Bild im Foto-Stream, der tiefe Rückschlüsse darauf zulässt, wes Geistes Kind sie wohl sein mag:

https://twitter.com/#!/KatharinaKoenig/media/slideshow?url=http%3A%2F%2Ftwitpic.com%2F9rlvep

dieses Bild hat Katharina König jetzt rausgenommen! Es zeigte einen israelischen Fußballer, der einem deutschen Spieler gegen den Kopf tritt, mit der Unterschrift „da soll noch mal wer sagen, israelische Fußballer könnten nicht treffen!“

Wehret den Anfängen!

Eine meiner Sorgen, die ich seit meinem Eintritt in das Projekt der vereinigten LINKEN 2006, (damals in die Linkspartei/PDS) hege, ist, wir könnten den Weg der Grünen ins „Olivgrüne“ nachgehen. Solchen Entwicklungen gegenüber hochgradig sensibilisiert, beschloss ich sofort zu reagieren. Ich schrieb am 1. Februar einen Brief an den Bundesvorstand, in dem ich (mit Bitte um Weiterleitung an die Bundesschiedskommission) den Ausschluss von Katharina König beantragte (ausschlussantrag-k-koenig).

Am 27. Februar ging mir dann ein Schreiben der Bundesschiedskommission zu, dass den Eingang bestätigte, und das Informationen über das weitere Prozedere ankündigte. Interessant war die Reaktion der MdL König, die über Twitter Kunde vom Ausschlussantrag gab, dazu ein Foto vom Schreiben der Bundesschiedskommission mit der Benachrichtigung vom meinem Antrag, in dem mein Name als „Andreas SXXXXXXXXX“ „unkenntlich gemacht wurde (http://tinyurl.com/bltjhfy). Der Ausschlussantrag hat auf jeden Fall der MdL König offenbar in keiner Weise zu denken gegeben, in Verbindung mit ihrem eigenen Fehlverhalten hat sie den Antrag wohl nicht gebracht. Sie fühlte sich daher auch nicht bemüßigt, den erstaunlichen „Beitrag“ von der Website zu nehmen.

Ende April teilte mir die Bundesschiedskommission mit, dass der Vorgang an die Landesschiedskommission Thüringen weitergeleitet wurde. Ein Telefonat mit dem Vorsitzenden der Schiedskommission Mitte Mai brachte die Auskunft, ich würde Ende Mai Näheres erfahren. Dann kam die Ankündigung, man würde auf der Sitzung der Landesschiedskommission im Juni den Fall behandeln. Im Juni hat die Landesschiedskommission beschlossen, einen „Berichterstatter“ einzusetzen (worüber ich aber bisher nur auf Anfrage telefonisch Auskunft erhielt). Wozu? Die Fakten liegen wohldokumentiert auf dem Tisch!

Eine eindeutige Aussage

Wie mit solchem Verhalten umzugehen ist, regelt klar dieBundessatzung in §3, Absatz 4:

„Ein Mitglied kann nur durch eine Schiedskommission im Ergebnis eines ordentlichen Schiedsverfahrens entsprechend der Schiedsordnung und nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.“

Der Schaden für unsere Partei, insbesondere für die Glaubwürdigkeit hinsichtlich der Ernsthaftigkeit, mit der das Programm beachtet wird, kann wohl nicht bestritten werden.

Der geschilderte Vorgang ist beschämend für meine Partei. Die Wahlkämpfe waren auch sicher nicht dazu angetan, den „Fall“ eilig zu klären. Nun haben wir eine neue Parteispitze. Diese wird sich jetzt auch mit den Versuchen, nicht einmal nur „stillschweigend“, sondern lautstark unser Programm auszuhebeln, befassen müssen. Wichtig scheint mir aber, dass  die Mitglieder die Parteiführung in der Verteidigung des Programms unterstützen.

Es muss jetzt Tacheles geredet werden!

Es ist wohl an der Zeit, dem Anspruch des Programms genüge zu tun und seitens der Mitgliedschaft mit Kraft darauf zu dringen, dass allen Versuchen, unsere Partei auf den Weg der „Olivgrünen“ zu drängen und ihr Antiimperialismus und Antimilitarismus auszutreiben, entschieden Einhalt geboten wird. Es ist die eindeutige Aufgabe unserer Partei, für den Frieden zu kämpfen. Innerhalb der Partei muss dies gegebenenfalls mit dem Ausschluss von Militaristen geschehen! Im Falle der Katharina Koenig und dem ihr nahestehenden BAK Shalom geht es aber wohl auch um mehr als den Nahen Osten. Es ist evident, dass es der Abgeordneten und anderen auch darum geht, antikapitalistische und antiimperialistische Positionen aus der Partei zu verdrängen. In Gesprächen habe ich oft gehört, dass die LINKE mit solchen Positionen, wie sie von Katharina König vertreten werden, für die Betreffenden nicht mehr wählbar wäre.

Es gehört nun mal auch zu den demokratischen Rechten eines Bundesbürgers, für die menschenverachtende Politik der israelischen Regierung zu sein. Dieses Recht kann man hervorragend in der SPD, der CDU, bei den Grünen und in der FDP wahrnehmen. Ein demokratisches Recht, unter systematischer Missachtung von Programm und Grundsätzen einer Partei dennoch ihr Mitglied zu bleiben, gibt es nicht.

Andreas Schlüter

Mitglied DIE LINKE

Berlin Tempelhof-Schöneberg

Zum BAK Shalom: „Es reicht, ein Unvereinbarkeits-Beschluss muss her“:

https://wipokuli.wordpress.com/2012/01/13/es-reicht-ein-unvereinbarkeits-beschluss-muss-her/

Seit Langem betätigt sich der Bundesarbeitskreis „Shalom“ der Linksjugend ´solid (BAK Shalom) als Propagandist US-amerikanischer und israelischer Regierungs- und Kriegspolitik. Tatsächlich muss der geniale Schriftsteller George Orwell bei der Namensfindung ungewollt (er ist leider schon lange tot) Pate gestanden haben. In seinem Grundsatzpapier diffamiert der BAK Shalom Antiimperialismus und Antikapitalismus. Tatsächlich wendet dieser Arbeitskreis sich damit eindeutig gegen die Grundlagen unserer Partei, wie sie auch im neuen Parteiprogramm noch einmal manifestiert und beschlossen worden sind. Wo immer es möglich ist, verleumden Mitglieder dieses Arbeitskreises und ihm nahestehende „GenossInnen“ DIE LINKE und munitionieren die Mainstream-Presse gegen die Partei. So auch jetzt wieder, da eine Reihe unserer Bundestags-Abgeordneten zusammen mit vielen anderen den Aufruf „Kriegsvorbereitungen stoppen! Embargo beenden! Solidarität mit den Völkern Irans und Syriens!“ unterschrieben haben (Aufruf: http://www.jungewelt.de/2012/01-05/052.php und Erklärung: http://www.sevimdagdelen.de/de/article/2525.gemeinsame_erklaerung.html). Diese werden aufs Übelste diffamiert mit der Überschrift „Gegen linke Solidarität mit den Schlächtern von Syrien und Iran!“, als würde nicht klar ersichtlich sein, dass es bei dem Aufruf nicht um Solidarität mit autoritären Regimen, sondern um die Gegnerschaft zur Vorbereitung von imperialistischen Angriffskriegen ginge.

Keineswegs ist den Mitgliedern des BAK Shalom das Recht abzusprechen, Propaganda für US-amerikanische und israelische Regierungspolitik zu machen, das ist ihr demokratisches Recht, das als solches zu verteidigen ist. Aber für diese Tätigkeit ist in diversen anderen Parteien ausreichend Platz. Abzusprechen ist ihnen das Recht, in erster Linie aus dieser Partei etwas anderes machen zu wollen, als wofür die überwiegende Mehrheit der Mitglieder sich zusammengefunden hat. Dafür sieht die Bundessatzung der Partei ein Ausschluss-Verfahren vor. Es ist nur zu berechtigt, die Bundes-Schiedskommission einzuschalten und einen „Unvereinbarkeits-Beschluss“ hinsichtlich der Doppelmitgliedschaft im BAK Shalom und der LINKEn zu beantragen. So könnte der Antrag aussehen:

Antrag an die Bundes-Schiedskommission

Die UnterzeichnerInnen beantragen folgenden Beschluss der Bundes-Schiedskommission:

die Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft in der Partei DIE LINKE und im BAK Shalom wird hiermit festgestellt. Die Grundsätze des BAK Shalom widersprechen fundamental dem Programm und den Grundsätzen der Partei DIE LINKE. Die Mitgliedschaft im BAK Shalom ist als Grund für einen Ausschluss aus der Partei DIE LINKE anzusehen.

Begründung:

§ 3 Absatz 4 der Bundessatzung der Partei DIE LINKE besagt: Ein Mitglied kann nur durch eine Schiedskommission im Ergebnis eines ordentlichen Schiedsverfahrens entsprechend der Schiedsordnung und nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.

Wichtige Grundsätze, in der Präambel unseres Programms auf der ersten Seite, sind: „Wir finden uns nicht ab mit einer Welt, in der Profitinteressen über die Lebensperspektive von Milliarden Menschen entscheiden und Ausbeutung, Kriege und Imperialismus ganze Länder von Hoffnung und Zukunft abschneiden.“ Damit gehören Antiimperialismus und Antikapitalismus zu unseren Kernpositionen.

Dagegen steht im Grundsatzpapier des BAK Shalom: „Das Kernstück des Antiimperialismus ist der Hass auf die Vereinigten Staaten von Amerika, auf die alle Übel der Welt projiziert werden.“ Und: „Eine grundlegende Diskussion über die Ausrichtung fortschrittlicher Gesellschaftskritik und eine schonungslose Kritik von Antisemitismus, Antizionismus, Antiamerikanismus und regressivem Antikapitalismus innerhalb wie außerhalb der Partei DIE LINKE. ist die Aufgabe des BAK Shalom.“ (BAK Shalom, Grundsatzpapier http://bak-shalom.de/index.php/materialien-des-bak-shalom/wir/).

Die Kritik an US-amerikanischer Politik bezieht sich aber auf die (im Wesentlichen verborgenen) Kräfte, die imperiale Politik, Expansionismus, Staatsterrorismus und Kriegspolitik steuern. Diese Kräfte wurden bereits von den US Präsidenten Dwight D. Eisenhower und John F. Kennedy angeprangert: http://www.youtube.com/watch?v=Vt0w8Dyg8uE&feature=related. Diese Beiden würden heute wohl vom BAK Shalom des widerlichsten Antiamerikanismus´ geziehen!

Somit verknüpft der BAK Shalom aufs hinterhältigste Antikapitalismus und Antiimperialismus einerseits mit Antisemitismus andererseits. Das ist nicht hinnehmbar! Eine Doppelmitgliedschaft in der Partei DIE LINKE und im BAK Shalom ist daher auszuschließen. Die Begründung wird im mündlichen Verfahren bei Bedarf ergänzt.

Andreas Schlüter

DIE LINKE, Bezirksverband Tempelhof-Schöneberg